Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der sicheren Erlangung von Unterstützungsbescheiden und der ordnungsgemäßen Abrechnung von Steuervergünstigungen im Rahmen der Polnischen Investitionszone.
Our services:
Die Unternehmensentwicklung erfordert nicht nur Kapital, sondern auch die optimale Nutzung der verfügbaren rechtlichen und steuerlichen Instrumente. Die Polnische Investitionszone ist ein Unterstützungsinstrument für Unternehmer, die neue Investitionen planen, und ermöglicht ihnen die Erlangung einer Befreiung von der Ertragsteuer (CIT oder PIT). In der Kanzlei Henclewski begleiten wir Sie reibungslos durch den Prozess der Erlangung des Unterstützungsbescheids und gewährleisten rechtliche Sicherheit während seiner mehrjährigen Umsetzung, um Ihr Unternehmen vor dem Risiko des Verlusts der Steuervergünstigung zu schützen.
Derzeit kann eine Unterstützung im Rahmen der Polnischen Investitionszone im gesamten Landesgebiet in Anspruch genommen werden, nicht nur innerhalb der Grenzen der ehemaligen Sonderwirtschaftszonen. Die Förderfähigkeit hängt von der Erfüllung einer Reihe von Kriterien ab, wie dem Investitionswert, dem Standort, der Unternehmensgröße und der Qualität des geplanten Projekts. Der Erhalt des Bescheids ermöglicht es dem Unternehmer, Mittel im Unternehmen zu belassen, die andernfalls als Steuer abgeführt werden müssten, und diese für die weitere Entwicklung, die Einstellung von Mitarbeitern oder nachfolgende Vorhaben einzusetzen.
Die Polnische Investitionszone (PSI) ist ein Unterstützungsinstrument für Unternehmer, die neue Investitionen planen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass ein Unterstützungsbescheid in der Regel für eine Investition an jedem beliebigen Ort in Polen erlangt werden kann, ohne dass die Geschäftstätigkeit innerhalb der ausgewiesenen Gebiete der ehemaligen Sonderwirtschaftszonen ausgeübt werden muss.
Der Hauptvorteil ist der Anspruch auf Befreiung von der Körperschaftsteuer (CIT) oder Einkommensteuer (PIT) für Einkünfte, die aus einer neuen Investition erwirtschaftet werden. Mittel, die andernfalls für Steuerzahlungen verwendet werden müssten, verbleiben im Unternehmen und können für die weitere Entwicklung, Ausrüstung oder die Aufstockung des Personals eingesetzt werden.
Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem Ausgaben für:
Ein Unterstützungsbescheid wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt, der 12, 14 oder 15 Jahre beträgt – abhängig vom Standort der Investition.
Ein Unterstützungsbescheid bringt die Verpflichtung mit sich, bestimmte Bedingungen über einen mehrjährigen Zeitraum zu erfüllen. Diese betreffen in der Regel:
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