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Leistungen

Polnische Investitionszone

Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der sicheren Erlangung von Unterstützungsbescheiden und der ordnungsgemäßen Abrechnung von Steuervergünstigungen im Rahmen der Polnischen Investitionszone.

Our services:

  • Pre-investment analysis – verification of the planned investment in terms of company size criteria, location (which affects the amount of aid), and necessary costs.
  • Application preparation support – advisory for entrepreneurs planning to apply for a support decision.
  • Procedure assistance – representation of the entrepreneur before management companies of special economic zones authorized to issue decisions on behalf of the Minister.
  • Ongoing compliance monitoring – support in properly documenting activities related to plant construction, modernization of fixed assets, or maintaining the required employment level.
  • Representation in audit procedures – defending the company’s interests in situations where there is a risk of revocation of the support decision, and advisory in the individual assessment of how the project is actually being implemented.
Direkter Kontakt im Bereich der Polnischen Investitionszone

Dr. Tomasz Henclewski, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sonderwirtschaftszone Wałbrzych „INVEST-PARK“ Sp. z o.o. (2024–2026)

+48 506 099 896
t.henclewski@henclewskiwyjatek.pl

Was wir anbieten

Die Unternehmensentwicklung erfordert nicht nur Kapital, sondern auch die optimale Nutzung der verfügbaren rechtlichen und steuerlichen Instrumente. Die Polnische Investitionszone ist ein Unterstützungsinstrument für Unternehmer, die neue Investitionen planen, und ermöglicht ihnen die Erlangung einer Befreiung von der Ertragsteuer (CIT oder PIT). In der Kanzlei Henclewski begleiten wir Sie reibungslos durch den Prozess der Erlangung des Unterstützungsbescheids und gewährleisten rechtliche Sicherheit während seiner mehrjährigen Umsetzung, um Ihr Unternehmen vor dem Risiko des Verlusts der Steuervergünstigung zu schützen.

Derzeit kann eine Unterstützung im Rahmen der Polnischen Investitionszone im gesamten Landesgebiet in Anspruch genommen werden, nicht nur innerhalb der Grenzen der ehemaligen Sonderwirtschaftszonen. Die Förderfähigkeit hängt von der Erfüllung einer Reihe von Kriterien ab, wie dem Investitionswert, dem Standort, der Unternehmensgröße und der Qualität des geplanten Projekts. Der Erhalt des Bescheids ermöglicht es dem Unternehmer, Mittel im Unternehmen zu belassen, die andernfalls als Steuer abgeführt werden müssten, und diese für die weitere Entwicklung, die Einstellung von Mitarbeitern oder nachfolgende Vorhaben einzusetzen.

Es ist zu beachten, dass ein günstiger Bescheid erst der Anfang einer mehrjährigen Überwachungsphase der Investition ist. Der Unternehmer muss die erklärten Bedingungen strikt einhalten, und jegliche Änderungen der geschäftlichen Annahmen können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, einschließlich der Pflicht zur Rückzahlung der erhaltenen staatlichen Beihilfe nebst Zinsen.

Unsere Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung sowohl in der Antragsphase als auch während der Umsetzung des Projekts selbst, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen zur Polnischen Investitionszone

Die Polnische Investitionszone (PSI) ist ein Unterstützungsinstrument für Unternehmer, die neue Investitionen planen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass ein Unterstützungsbescheid in der Regel für eine Investition an jedem beliebigen Ort in Polen erlangt werden kann, ohne dass die Geschäftstätigkeit innerhalb der ausgewiesenen Gebiete der ehemaligen Sonderwirtschaftszonen ausgeübt werden muss.

Der Hauptvorteil ist der Anspruch auf Befreiung von der Körperschaftsteuer (CIT) oder Einkommensteuer (PIT) für Einkünfte, die aus einer neuen Investition erwirtschaftet werden. Mittel, die andernfalls für Steuerzahlungen verwendet werden müssten, verbleiben im Unternehmen und können für die weitere Entwicklung, Ausrüstung oder die Aufstockung des Personals eingesetzt werden.

Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem Ausgaben für:

  • den Erwerb von Immobilien.
  • den Bau oder die Erweiterung einer Betriebsstätte.
  • den Kauf von Maschinen und Anlagen.
  • die Modernisierung bestehenden Anlagevermögens.
  • den Erwerb bestimmter immaterieller Vermögenswerte.

Ein Unterstützungsbescheid wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt, der 12, 14 oder 15 Jahre beträgt – abhängig vom Standort der Investition.

Ein Unterstützungsbescheid bringt die Verpflichtung mit sich, bestimmte Bedingungen über einen mehrjährigen Zeitraum zu erfüllen. Diese betreffen in der Regel:

  • das Erreichen des Mindestwerts an förderfähigen Kosten.
  • den Abschluss der Investition innerhalb einer festgelegten Frist.
  • die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Aufrechterhaltung des bestehenden Beschäftigungsstands.
  • die Ausübung einer bestimmten Art von Geschäftstätigkeit und die Erfüllung der erklärten qualitativen Kriterien.

Kontakt

Führen Sie eine Frima und suchen Sie einen Partner für Rechtsberatung? – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontakt:

+48 669 561 522
biuro@henclewskiwyjatek.pl

Address

ul. Chwaliszewo 72/7
61-104 Poznań

 

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