Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der sicheren Durchführung des Erbprozesses sowie bei der effektiven Durchsetzung fälliger Erbansprüche.
Unsere Leistungen:
Die Vermögensnachfolge ist ein Prozess, der sowohl exzellente Rechtskenntnisse jako auch Fingerspitzengefühl in familiären Beziehungen erfordert. Wir helfen unseren Mandanten, ihre Vermögensangelegenheiten nach dem Tod von Angehörigen zu ordnen, zustehende Ansprüche geltend zu machen und die Weitergabe ihres Lebenswerks an die Nachfolger bewusst zu planen. Wir nehmen Ihnen die Last der Formalitäten ab.
Die rechtliche Unterstützung im Bereich des Erbrechts umfasst sowohl die Beratung in der Phase der Nachfolgeplanung als auch die Vertretung in Streitigkeiten über den Pflichtteil oder die Erbauseinandersetzung.
Die Übernahme einer Erbschaft umfasst nicht nur Rechte am Vermögen, sondern häufig auch die Haftung für Verbindlichkeiten des Erblassers (Kredite, Darlehen, Mietrückstände).
Zeit ist hier entscheidend: Sie haben exakt 6 Monate ab dem Tag, an dem Sie von Ihrer Berufung zum Erben erfahren haben, um eine Ausschlagung der Erbschaft oder eine Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung zu erklären (wodurch die Haftung für Schulden auf den Wert des erhaltenen Nachlasses beschränkt wird).
Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, die Verschuldung des Erblassers zu prüfen und die entsprechende Erklärung fristgerecht abzugeben, um Ihr persönliches Vermögen zu schützen.
Ja. Das polnische Recht schützt die nächsten Familienangehörigen (Abkömmlinge, Ehegatten sowie Eltern des Erblassers), die im Testament übergangen wurden oder ihren gebührenden Anteil nicht in Form von Schenkungen erhalten haben.
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich 1/2 des Wertes des Erbteils, der Ihnen bei der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte (oder 2/3, wenn Sie dauerhaft erwerbsunfähig oder minderjährig sind).
Für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen haben Sie 5 Jahre ab Verkündung des Testaments Zeit.
Fehlende Einigkeit darüber, wem ein bestimmter Vermögenswert zugesprochen werden soll oder mit welchem Betrag die übrigen Erben abzufinden sind, gehört zu den häufigsten Ursachen für Erbstreitigkeiten. In einer solchen Situation ist eine gerichtliche Nachlassteilung erforderlich.
Das Gericht kann das Vermögen real teilen, es einem Erben unter Verpflichtung zur Abfindung der anderen zusprechen oder die Verwertung des Vermögens durch einen Gerichtsvollzieher und die Aufteilung des Erlöses anordnen.
Eine Mediation oder die prozessuale Vertretung durch einen Rechtsanwalt ermöglicht es oft, einen Vergleich zu erarbeiten und einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden.
Ja, ein Testament kann im Wege eines Gerichtsverfahrens für ungültig erklärt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Erblasser es wie folgt errichtet hat:
In einem Zustand, der die bewusste oder freie Entscheidungsfindung und Willenserklärung ausschloss (z. B. aufgrund einer schweren Krankheit, Demenz oder der Einnahme starker Medikamente).
Unter dem Einfluss eines Irrtums oder einer Drohung durch Dritte.
Unter Verletzung formeller Anforderungen (z. B. Mängel bei einem eigenhändigen Testament).
Die Anfechtung eines Testaments erfordert stichhaltige Beweise wie die medizinische Dokumentation des Verstorbenen, Zeugenaussagen oder Gutachten gerichtlicher Sachverständiger (z. B. Psychiater oder Schriftsachverständige).
Die notarielle Erbscheinsausfertigung (Akt Poświadczenia Dziedziczenia – APD) ist eine wesentlich schnellere Methode (die Angelegenheit kann in einem einzigen Termin erledigt werden), erfordert jedoch die zwingende Anwesenheit und Einstimmigkeit aller Erben.
Besteht zwischen den Erben ein Streit, ficht jemand das Testament an, ist der vollständige Erbenkreis nicht bekannt oder hält sich einer der Erben im Ausland auf und kann nicht erscheinen, bleibt als einziger Weg der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim zuständigen Rayongericht.
Ja. Um zu verhindern, dass ein Erblasser sein Vermögen vor dem Tod verkauft oder verschenkt, um bestimmte Erben „abzuschneiden“, schreibt das Gesetz vor, dass bestimmte Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils sowie bei der gesetzlichen Erbfolge der Nachlassmasse hinzugerechnet werden.
Grundsätzlich werden Schenkungen an Erben oder Pflichtteilsberechtigte unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Vornahme berücksichtigt, Schenkungen an Dritte hingegen nur dann, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind.
Viele Polen besitzen Immobilien im Ausland (Spanien, Italien, Deutschland usw.). Im Todesfall kann sich herausstellen, dass unterschiedliche erbrechtliche Vorschriften Anwendung finden. Bei Erbfällen mit Auslandsbezug müssen das anwendbare Recht (also die erbrechtlichen Bestimmungen, die auf den Erbfall anzuwenden sind) sowie das zuständige Gericht ermittelt werden.
Diese Angelegenheiten sind deutlich komplexer, lassen sich aber von erfahrenen Rechtsanwälten erfolgreich abwickeln.
Als Kanzlei arbeiten wir bei Erbschaftsangelegenheiten mit ausländischen Kanzleien zusammen, um den Dokumentenumlauf zu beschleunigen und effektive Rechtshilfe zu leisten.
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