Wir vertreten natürliche und juristische Personen in Strafverfahren
Die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei haben Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung von Personen, die Führungspositionen in Privatfirmen sowie in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, darunter der Kommunalgesellschaften und der Gesundheitseinrichtungen bekleiden.
Strafverfahren:
Wir bieten Dienstleistungen der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen im Straf- und Steuerstrafverfahren – sowohl als Verteidiger als auch als Vertreter des Anklägers. Wir führen vorgerichtliche Risikoanalysen durch, um die Erfolgsaussichten bei der Wahl eines bestimmten Verteidigungsmodels bzw. bei der Vertretung der Klagepartei einzuschätzen.
Als Juristen, denen Realität des Wirtschaftslebens bekannt ist, wissen wir genau, dass diejenige, die Führungspositionen in Unternehmen bekleiden, für ihre Entscheidungen richtig haften.
Die Hilfe eines Verteidigers nimmt man am besten zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Verfahrens in Anspruch – am besten noch vor der ersten Vernehmung und bevor irgendwelche Aussagen gemacht werden, bei Erhalt einer Vorladung unverzüglich nach deren Zustellung. Zudem ist einer festgenommenen Person auf ihren Wunsch unverzüglich zu ermöglichen, in einer zugänglichen Form Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsberater aufzunehmen und ein direktes Gespräch mit diesem zu führen.
Die ersten Verfahrenshandlungen, einschließlich der ersten abgegebenen Zeugenaussagen oder Einlassungen, können den weiteren Verlauf der gesamten Sache erheblich beeinflussen. Aus diesem Grund ist die Anwesenheit des Verteidigers und seine Überwachung der Einhaltung der Rechte des Mandanten von Beginn des Verfahrens an von besonderer Bedeutung.
Strafverfolgungs- und Finanzbehörden haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Vermögenssicherung oder eine Sperrung von Geldern auf Bankkonten vorzunehmen. Derartige Maßnahmen können in kurzer Zeit die finanzielle Liquidität eines Unternehmens ernsthaft stören sowie die Deckung laufender Haushaltssausgaben beeinträchtigen. Die Anwendung einer Sicherung oder Sperre ist nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zulässig.
Liegen diese Voraussetzungen im konkreten Fall nicht vor oder gibt es Gründe, die Rechtmäßigkeit der angewandten Maßnahme anzuzweifeln, sollte der Verteidiger so schnell wie möglich Maßnahmen ergreifen, um diese anzufechten.
In vielen Fällen ermöglicht eine erfolgreiche Anfechtung einer solchen Entscheidung die Wiedererlangung des Zugriffs auf Mittel, die sowohl für die tägliche Lebensführung als auch für die weitere Unternehmensfortführung benötigt werden.
Ein Zeuge ist verpflichtet, auf Vorladung zu erscheinen und wahrheitsgemäße Aussagen zu machen, andernfalls droht eine strafrechtliche Haftung wegen Falschaussage. Er kann auch einen Beistand bestellen, wenn der Schutz seiner Interessen im laufenden Verfahren dies erfordert.
Ein Beschuldigter ist ebenfalls verpflichtet, zu Vernehmungsterminen zu erscheinen, hat jedoch das Recht auf Verteidigung. Er kann die Aussage insgesamt verweigern oder die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, ohne Gründe für eine solche Entscheidung nennen zu müssen. Von Beginn des Verfahrens an hat er zudem das Recht, die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen, und ist nicht verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen.
Im Falle einer Festnahme wird der Verteidiger unverzüglich tätig, indem er Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden aufnimmt, an der Vernehmung teilnimmt, auf die Einhaltung der Rechte des Festgenommenen achtet und eine Verteidigungsstrategie vor einer eventuellen Sitzung über die Anordnung der Untersuchungshaft vorbereitet.
Besondere Bedeutung kommt der Anwesenheit des Verteidigers während der Vernehmung zu, wenn sich der Beschuldigte zu einer Aussage entschließt, da dies eine laufende Kontrolle der Fragestellung durch die Ermittlungsbehörden ermöglicht. Der Verteidiger prüft, ob die Fragen keine Antworten Suggestivfragen enthalten und mit den Regeln des Beweisverfahrens übereinstimmen. Er kontrolliert auch den Inhalt des erstellten Protokolls und sorgt dafür, dass es den tatsächlichen Ablauf der Handlung und die Äußerungen der vernommenen Person getreu wiedergibt.
Wird gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet, legt der Verteidiger Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein und ergreift Maßnahmen zu deren Aufhebung oder Ersetzung durch haftverschonende Sicherungsmaßnahmen. Je nach den Umständen des Falles können dies unter anderem eine Sicherheitsleistung (Kaution), Polizeiaufsicht, ein Ausreiseverbot, das Verbot des Kontakts mit bestimmten Personen oder die vorläufige Dienstenthebung sein.
Die freiwillige Unterwerfung unter die Haftung ist ein Institut des Finanzstrafrechts, das die Beendigung des Verfahrens auf vereinfachtem Wege ermöglicht, ohne dass ein vollständiges Gerichtsverfahren durchgeführt werden muss. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit setzt jedoch vor allem die Entrichtung der verkürzten öffentlich-rechtlichen Abgabe, die Zahlung eines Betrags, der mindestens der für die jeweilige Tat vorgesehenen Mindestgeldstrafe entspricht, die Zustimmung zum Verfall von Gegenständen sowie die Entrichtung mindestens eines Pauschalbetrags der Verfahrenskosten voraus. Die freiwillige Unterwerfung unter die Haftung ist jedoch in einigen Situationen nicht möglich – beispielsweise wenn für die Finanzstraftat eine Freiheitsbeschränkung oder eine Freiheitsstrafe droht oder wenn Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafschärfung vorliegen.
Ein wesentlicher Vorteil der freiwilligen Unterwerfung unter die Haftung besteht darin, dass ein rechtskräftiges Urteil, das diese Regelung gestattet, nicht in das Nationale Strafregister (Krajowy Rejestr Karny – KRK) eingetragen wird.
Nicht immer muss der Abschluss einer Sache mit einem Eintrag im Nationalen Strafregister verbunden sein. Je nach den Umständen des konkreten Falles, dem Ausmaß des Verstoßes und der Einstellung des Täters kann der Verteidiger Lösungen anstreben, die einen solchen Eintrag vermeiden – wie die freiwillige Unterwerfung unter die Haftung oder die bedingte Einstellung des Verfahrens.
Wird die Verteidigung entsprechend früh aufgenommen und liegen die Voraussetzungen dafür vor, ist es auch möglich, eine vollständige Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch vor Gericht zu erwirken.
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