Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten mit Banken. Jeden Vertrag analysieren wir individuell unter Berücksichtigung seines Inhalts, der Umstände seines Abschlusses, der dem Darlehensnehmer übergebenen Dokumentation sowie der Art und Weise der Vertragserfüllung durch die Bank.
Wir analysieren Kreditverträge, die an den Schweizer Franken sowie den Euro indexiert oder darin denominiert sind, insbesondere die Bestimmungen zu Währungsumrechnungen, die Regeln zur Kursfestsetzung sowie die mit dem Vertragsschluss verbundenen Risiken.
Auf der Grundlage der Dokumentation beurteilen wir die Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen, unter anderem im Zusammenhang mit der Nichtigkeit des Vertrags, dem missbräuchlichen Charakter seiner Bestimmungen sowie den Abrechnungen zwischen Darlehensnehmer und Bank.
Wir unterstützen Sie auch bei der Bewertung von Vergleichsangeboten der Bank und erläutern deren rechtliche sowie finanzielle Folgen.
Wir analysieren Kreditverträge, die auf einem variablen Zinssatz basieren, der den WIBOR-Referenzsatz und die Marge der Bank umfasst.
Wir bewerten insbesondere den Inhalt der Zinsbestimmungen, die Art und Weise der Darstellung der Regeln zu deren Änderung, den Umfang der dem Darlehensnehmer bereitgestellten Informationen sowie die Art und Weise, wie dieser über das mit dem variablen Zinssatz verbundene Risiko informiert wurde.
Die bloße Anwendung des WIBOR-Referenzsatzes entscheidet noch nicht über die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Daher erfordert jeder Fall eine detaillierte Analyse des konkreten Vertrags, der Dokumentation sowie der Umstände seines Abschlusses.
Führen Sie eine Frima und suchen Sie einen Partner für Rechtsberatung? – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kontakt:
+48 669 561 522
biuro@henclewskiwyjatek.pl