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Zuwanderungsrecht

Zuwanderungsrecht und Beschäftigung von Ausländern in der Republik Polen

Wir bieten rechtliche Unterstützung sowohl den Unternehmern, die Ausländer beschäftigen, als auch natürlichen Personen, die vorhaben, die rechtlichen Aspekte ihres Aufenthalts in Polen und anderen Schengen-Ländern zu regeln. Bevor wir mit den Verfahren im Zusammenhang mit der Legalisierung des Aufenthalts beginnen, analysieren wir die rechtliche Situation des Mandanten und helfen bei der Wahl der für ihn geeigneten Lösungen. Wir helfen unseren Mandanten, die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsrecht zu überstehen. Wir vertreten ihre Interessen vor den Behörden beider Instanzen und bei Bedarf auch vor den Verwaltungsgerichten.

Unter unseren Mandanten sind auch Unternehmen, die Ausländer beschäftigen. Nach den in Polen geltenden Gesetzen ist die Beschäftigung von Ausländern mit bestimmten einschränkenden Bedingungen verbunden. Wir helfen dabei, sie zu interpretieren und im Unternehmen des Mandanten umzusetzen.

Unsere Leistungen:

  • beratung von Arbeitgebern
  • beratung von natürlichen Personen
  • verfahren vor dem Woiwoden
  • verfahren vor den Behörden zweiter Instanz
  • verfahren vor den Verwaltungsgerichten
  • analyse der vom Mandanten getroffenen Entscheidungen und Lösungen
  • beratung von Zeitarbeitsunternehmen
  • beratung in englischer Sprache
  • effizientes und schnelles Handeln
Was wir anbieten
ihr direkter Ansprechpartner für das Zuwanderungsrecht:

Wojciech Wyjatek, Rechtsanwalt, Partner

+48 61 222 44 30
w.wyjatek@henclewskiwyjatek.pl

Kontakt

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